Piloten

Schmidt-Westphal Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und haben bereits zahlreiche Luftverkehrsmitarbeiter und Piloten beraten und vertreten. Piloten-Verträge haben oft einen internationalen Bezug und weisen daher mehrere Besonderheiten auf. Durch jahrelange Erfahrung in der Luftfahrtbranche kennen wir die Eigenheiten der Piloten-Verträge und achten darauf, dass diese für Sie nicht zu Fallstricken werden. Wir beraten Sie dazu kompetent, individuell und auf Augenhöhe.

Die Corona-Krise trifft die Luftfahrtbranche hart. Während die Piloten deutscher Fluggesellschaften noch durch die Regelungen zur Kurzarbeit in Deutschland und den kollektivrechtlichen Vereinbarungen geschützt sind, rollt die Kündigungswelle auf Piloten der Fluggesellschaft Netjets mit „Heimatbasis in Deutschland“ bereits los. Wir sind Experten auf unserem Gebiet und unterstützen Sie auch im Rahmen einer Kündigung passgenau und vorausschauend. Damit der Kündigungsschutz greift und eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt im ganzen Unternehmen insgesamt mehr als 10 Vollzeitangestellte
  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten für Ihren Arbeitgeber tätig
  • Die Kündigung liegt noch keine 3 Wochen zurück
  • Ihre Homebase liegt in Deutschland (auch bei Vertrag im ausländischen Recht oder Anstellung bei ausländischer Fluggesellschaft)

Sie sind Pilot bei einer deutschen Fluggesellschaft oder haben einen ausländischen Vertrag, Ihre Homebase ist allerdings in Deutschland? Ihnen droht die Kündigung oder Sie haben diese bereits erhalten? Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit uns – gerne helfen wir Ihnen weiter!

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie rechnen mit einer Kündigung oder es wurde vielleicht sogar schon eine Kündigung ausgesprochen? Dann zögern Sie nicht – wir schauen, wie wir das Beste aus Ihrer Situation herausholen können.

Gerne helfen wir Ihnen weiter!