Betriebsfrieden ergänzt den Ansatz um Konfliktprävention und Konfliktlösung
Wenn Recht und Wissen nicht ausreichen, braucht Mitbestimmung arbeitsfähige Verfahren
Hilden, 10. März 2017
Mit dem Thema Betriebsfrieden erhält der bisherige Ansatz aus Arbeitsrecht, sachverständiger Beratung und Qualifizierung einen eigenständigen Schwerpunkt auf Konfliktprävention und Konfliktlösung. Dort, wo kommunikative Blockaden, festgefahrene Positionen oder eskalierende Verhandlungen die Zusammenarbeit belasten, rücken Moderation, Mediation und verfahrensorientierte Konfliktbearbeitung in den Mittelpunkt.
Betriebsfrieden steht für die Einsicht, dass tragfähige Mitbestimmung nicht nur rechtliche Klarheit und Wissen, sondern auch arbeitsfähige Prozesse braucht. Ziel ist es, Verfahren zu stabilisieren und dort, wo Zusammenarbeit ins Stocken gerät, neue Bearbeitungswege zu eröffnen.
Die Weiterentwicklung ergänzt die bisherige Arbeit in einer klaren Logik: Recht schafft Klarheit, sachverständige Beratung und Schulung schaffen Handlungsfähigkeit, Konfliktprävention und Konfliktlösung sichern die Arbeitsfähigkeit des gemeinsamen Prozesses.
„Wo Wissen und Recht nicht genügen, entscheidet die Qualität des Verfahrens.“
Über die Organisation
Betriebsfrieden steht für konfliktlösungsorientierte Formate in der Arbeitswelt – von Konfliktprävention, Moderation und Mediation bis zu verfahrensbezogener Begleitung in schwierigen Mitbestimmungskonstellationen.
Pressekontakt
Dr. Oliver Schmidt-Westphal
mail@schmidt-westphal.de